Viele Eheleute einigen sich darauf, ein „Berliner Testament“ zu erstellen, um sich gegenseitig als Erben einzusetzen. Kommt es dann zu einer Scheidung, geht es um die Frage, ob das Testament weiter gilt oder nicht. Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hatte diesen Fall zu entscheiden. Der aktuelle Fall: Ein Ehepaar hatte im Jahr 2012 ein Berliner Testament verfasst. Nach nur einem Jahr kam es zur Trennung. Der Gatte setzte in einem neuen Testament die gemeinsame Adoptivtochter als Alleinerbin ein und die Ehefrau sollte leer ausgehen. Einige Zeit später reichte die Ehefrau die Scheidung ein und der Ehemann stimmte dieser vor Gericht zu. Doch beide wollten vorerst das Scheidungsverfahren aussetzen und in einer Mediation klären, ob sie die Ehe eventuell doch wieder fortsetzen wollten. Doch kurz danach starb der Ehemann.
Worum ging es? Eine Mediatorin und zugelassene Rechtsanwältin war von einem Ehepaar beauftragt worden, mittels einer Mediation eine einvernehmliche Vereinbarung bezüglich der vermögensrechtlichen Folgen ihrer gescheiterten Ehe zu entwickeln.