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Patienten, die unzufrieden mit Ihrer Behandlung im Krankenhaus sind, gehen immer häufiger vor Gericht. Im Jahr 2017 verzeichnete der Medizinischen Dienst der Kran­ken­ver­siche­rung (MDK) 10.036 Vorwürfe, von denen sich 22,6 Prozent nachweislich als Behandlungsfehler mit Schaden herausstellten. In gerichtlichen Auseinandersetzungen sind die Fronten meist verhärtet und emotional aufgeladen. Von Patienten werden sie als undurchsichtig erlebt. Viele Mediziner befürchten, vor Gericht falsch beurteilt zu werden. Doch geht es den Betroffenen nicht immer um Schadenersatzansprüche.