Die Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist seit dem 2. Juni 2017 eine politische Tatsache. Nachdem der Bundestag das umfassende Gesetzespaket, bestehend aus 13 Grundgesetzänderungen und zahlreichen einzelgesetzlichen Regelungen, bereits einen Tag zuvor beschlossen hatte, wurde der von den Regierungschefs des Bundes und der Länder ausgehandelten Reform nun auch im Bundesrat mit den erforderlichen Mehrheiten zugestimmt.