Freiwilligkeit ist essenziell für Mediation, nicht nur aus ethischen Gründen oder im Vergleich zur juristischen Auseinandersetzung, sondern auch aus Gründen der Nachhaltigkeit. Nicht umsonst wird sie in der Literatur so gut wie immer als grundlegend für das Verfahren angesehen. Wie kann man diese Freiwilligkeit im Mediationsprozess gewährleisten? Und inwiefern steht sie mit der individuellen Freiheit in einem Zusammenhang?
von Michael Cramer
Wenn ich meine Arbeitspraxis als Mediator betrachte, frage ich mich mitunter, wie freiwillig meine Kundinnen und Kunden denn bei mir sind. Denn die Situationen, in denen sie sich befinden, sind höchst unterschiedlich und die Tragweite ihres Handelns häufig schwer abzuschätzen. Zwei Beispiele mögen dies illustrieren:
Beispiel 1: In einem Unternehmen gibt es Konflikte zwischen Führungskrähen einer Abteilung. Eine Mediation wird vorgeschlagen. Der Abteilungsleiter und eine Sachgebietsleiterin sind offen dafür, zwei Sachgebietsleiter eher zurückhaltend, eine lehnt die Mediation ab. Trotz der Freiwilligkeit werden Konsequenzen diskutiert, weil eine Sachgebietsleiterin nicht teilnimmt.
Beispiel 2: Im Rahmen eines laufenden Scheidungsverfahrens wird eine Mediation zur Regelung des Umgangs mit den Kindern vorgeschlagen. Die Mutter befürwortet diesen Ansatz, um auf diesem Wege eine Einigung zu erzielen, während der Vater dem skeptisch gegenübersteht. Der Vater nimmt dennoch an der Mediation teil, da er Sorge hat, dass seine fehlende Bereitschaft zur Teilnahme in einem späteren Gerichtsverfahren als mangelnder Einigungs- und Kooperationswille interpretiert werden könnte.
In jedem Fall gilt: Ob ich mich für eine Mediation entscheide, den Konflikt einfach weiterlaufen lasse, ihn aussitze oder ihn gegebenenfalls rechtlich klären möchte, ist eine Frage der Abwägung der Alternativen. Was kosten sie mich finanziell und emotional, welche Konsequenzen hat welche Form der Klärung für mich und für die anderen, welche Auswirkungen hat das auf mein Umfeld? All das sind Fragen, die in den wenigsten Fällen abschließend geklärt werden können. Aber allein schon, dass ich sie mir stellen kann, eröffnet den Raum der Freiwilligkeit. Ich kann mich ja freiwillig zu einer Mediation entscheiden, wie ich mich auch freiwillig gegen eine entscheiden kann. Konsequenzen hat beides – wie jedes Handeln.
Die oben erwähnte Sachgebietsleiterin hat für sich entschieden, nicht an der Mediation teilzunehmen. Ihre Gründe kenne ich nicht, aber als langjährige Führungskraft wird sie die Konsequenzen ihres Verhaltens einschätzen können und zu dem Schluss gekommen sein, dass sie besser ohne eine Mediation fährt als mit einer solchen. Ganz anders als der Vater im zweiten Beispiel. Er bewertet die Konsequenzen genau andersherum. Aber nur weil es Zwänge und Abwägungen gibt, würde ich nicht sagen, dass der Vater nicht freiwillig an der Mediation teilnimmt.
Um zum Kern der Problematik vorzudringen, erscheint es mir hilfreich, zunächst den Begriff der Freiwilligkeit etwas differenzierter zu betrachten und darauf aufbauend zu schauen, welche Formen von „Ja“ und „Nein“ es gibt, um zum Schluss einen Blick darauf zu werfen, an welchen Stellen im Mediationsprozess sich Freiwilligkeit konstituieren kann.
Freiwillig heißt nicht freudig!
Parteien müssen sich nicht auf die Mediation freuen. Unlust bedeutet nicht zwangsläufig, dass sie nicht freiwillig teilnehmen. Die Einstellung kann sich während des Prozesses ändern. Doris Morawe beschreibt das als „unfreiwillig kommen, freiwillig bleiben“ (Morawe 2021: 202).

Angelehnt an einen Gedanken von Birgit Keydel und Doris Morawe (Keydel 2021) könnte man sagen, dass Freiwilligkeit in einem Spannungsverhältnis zur Notwendigkeit steht. Anders formuliert: Die Freiwilligkeit der Teilnahme an einer Mediation wird begrenzt von der Notwendigkeit der Lösung und der Einbettung von Menschen in soziale Systeme. Freiwilligkeit und Notwendigkeit stehen dabei in einem positiven Spannungsverhältnis und können sich wechselseitig unterstützen. Die Einsicht in die Notwendigkeit fördert die Freiwilligkeit. Die Freiwilligkeit hilft wiederum bei der Einsicht in die Notwendigkeit.
Betrachtet man dieses Spannungsverhältnis innerhalb eines Wertequadrats, ergeben sich auch die in diesem Kontext unproduktiven entwertenden Übertreibungen. Zum einen sind dies Unverbindlichkeit und Beliebigkeit als Übertreibung der Freiwilligkeit und zum anderen Zwang und Mangel an Alternativen als Übermaß der Notwendigkeit.
Noch deutlicher wird dies, wenn man Mediation als einen Verhandlungsprozess betrachtet, in dem Menschen miteinander an ihren strittigen Punkten arbeiten. Wenn unklar ist, ob ich wirklich teilnehme oder mein Wort gilt, wird dieser Prozess verunmöglicht. Neben der Verbindlichkeit brauchen wir in Mediationsprozessen aber auch Spielräume, Alternativen und Auswahlmöglichkeiten. Ohne Wahl keine Verhandlung. Und Freiwilligkeit bedeutet nicht Folgenlosigkeit. Ob ich an einer Mediation teilnehme oder nicht, mag mir freistehen, Folgen hat es aber.

Die entwertenden Übertreibungen fungieren dabei als Warnsignale für uns Mediatoren: Sind zum einen die Medianden (noch) in ausreichendem Maße willens und bereit, an dem Konflikt zu arbeiten, und haben zum anderen die Parteien überhaupt die Möglichkeit, etwas zu entscheiden? Ohne verbindliches Ein- lassen auf den Prozess gibt es keine sinnvolle Mediation, ohne Freiheit in den Entscheidungen – auch gegen die Mediation an sich – keine Freiwilligkeit. Wenn der Vater aus unserem Beilspiel nur deshalb an der Mediation teilnimmt, weil ihm das Jugendamt oder Gericht sonst den Kontakt zu seinen Kindern verbieten würde, könnte man kaum von Freiwilligkeit sprechen.
Was heißt „Ja“, was „Nein“?

Setzt man den Begriff Freiwilligkeit absolut, ist er für Mediation nicht praktikabel. Absolut gesetzt würde Freiwilligkeit bedeuten, dass die Parteien aus ganzem Herzen freudig in die Mediation kommen und zu 100 Prozent davon überzeugt sind, dass dies der beste Weg zur Konfliktklärung ist. In meiner Mediationspraxis stellt sich das zumeist anders dar. Es gibt Parteien, die in diesem Modus kommen, es gibt Parteien, die dem Verfahren skeptisch begegnen, aber aufgeschlossen gegenüberstehen, es gibt diejenigen, die nicht teilnehmen möchten, aber bei Nichtteilnahme negative Konsequenzen befürchten und deshalb in der Abwägung der schlechten Möglichkeiten sich für die Mediation entscheiden, und es gibt diejenigen, die gar nicht erst kommen.
Für den Prozess würde das bedeuten, uns zu fragen, wie viel Zustimmung wir brauchen, um den Mediationsprozess zu beginnen und ihn fortzuführen, wie viel Zustimmung zu neuen Sichtweisen notwendig ist und wie viel Zustimmung zu den gefundenen Lösungen vonnöten ist. Die Frage wäre dann, wie viel „Ja“ wir benötigen, um im Prozess zu bleiben und von Freiwilligkeit sprechen zu können.
Wie sichern wir nun die Freiwilligkeit in der Mediation?
Wie können wir nun – trotz der oben aufgeführten Dilemmata – Freiwilligkeit in der Mediation absichern? Aus meiner Sicht ist das nur prozessual möglich, da wir die wahren Motive der Parteien nicht kennen können.
Auf der Ebene des Mediationsprozesses braucht es in jedem Schritt ein „Ja“, bei einigen Schritten zumindest aber kein Veto. Jemand muss zur Mediation erscheinen und insofern „Ja“ zum Prozess sagen. Damit die Mediation beginnen kann, müssen alle Parteien dem Arbeitsbündnis zustimmen (Phase 1 der Mediation). Und um an Themen arbeiten zu können, müssen sie sich auf Themen verständigen und darin übereinkommen, an diesen gemeinsam arbeiten zu wollen (Phase 2).
In der Bearbeitung der Themen geht es um eine neue Perspektive auf diese Themen und, wenn es gut verläuft, um eine neue Perspektive auf die andere Partei. Übersetzt geht es um ein „Ja“ zu einer neuen Sichtweise (Phase 3).
Und am Schluss der Mediation geht es um ein „Ja“ zu den gefundenen Lösungen.

Wann ist ein „Ja“ ein „Ja“?
Niemand kann sich in jedem Moment komplett frei entscheiden. Als Mitarbeiter, Führungskraft, Familienmitglied usw. sind wir eingebunden in soziale Systeme und unterliegen auch deren Zwängen und Konventionen. Will heißen, wenn meine Familie oder meine Vorgesetzte von mir erwartet, an einer Mediation teilzunehmen, kann der Preis sehr hoch werden, dieser Erwartung nicht zu entsprechen. Sozialer Druck und Konventionen führen dazu, an Stellen „Ja“ zu sagen, an denen man lieber „Nein“ sagen würde.
Unsere Aufgabe als Mediatoren ist es, hinter das unmittelbar Gesagte zu schauen, zwischen den Zeilen zu lesen. Ist das „Ja“ ein „Ja“? Oder ist es ein nicht ganz klar ausgesprochenes „Nein“?
Die Notwendigkeit der Zustimmung in den verschiedenen Schritten der Mediation beinhaltet die Möglichkeit der Ablehnung. In der Möglichkeit des „Nein“ bildet sich die Freiwilligkeit in der Mediation ab. Erst wenn ich zu etwas „Nein“ sagen kann, ergibt ein „Ja“ überhaupt erst einen Sinn. Niemand spricht bei Atmung oder Nahrungsaufnahme von Freiwilligkeit. Sie ist schlicht eine Notwendigkeit, wollen wir am Leben bleiben. Anders verhält es sich bei Mediation. In der Kenntnis der Alternativen können wir auch auf Mediation verzichten, wenn wir es wollen.
Literatur
Keydel, Birgit (2021): Die Prinzipien der Mediation und ihre Bedeutung für andere Formen der Konfliktlösung. In: Dies. (Hrsg.): Die Big Five der Konfliktarbeit. Frankfurt a. M.: Wolfgang Metzner, S. 25–56.
Morawe, Doris (2021): Freiwilligkeit und Zwang. In: Keydel, Birgit (Hrsg.): Die Big Five der Konfliktarbeit. Frankfurt a. M.: Wolfgang Metzner, S. 197–240.
