Viele Eheleute einigen sich darauf, ein „Berliner Testament“ zu erstellen, um sich gegenseitig als Erben einzusetzen. Kommt es dann zu einer Scheidung, geht es um die Frage, ob das Testament weiter gilt oder nicht. Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hatte diesen Fall zu entscheiden. Der aktuelle Fall: Ein Ehepaar hatte im Jahr 2012 ein Berliner Testament verfasst. Nach nur einem Jahr kam es zur Trennung. Der Gatte setzte in einem neuen Testament die gemeinsame Adoptivtochter als Alleinerbin ein und die Ehefrau sollte leer ausgehen. Einige Zeit später reichte die Ehefrau die Scheidung ein und der Ehemann stimmte dieser vor Gericht zu. Doch beide wollten vorerst das Scheidungsverfahren aussetzen und in einer Mediation klären, ob sie die Ehe eventuell doch wieder fortsetzen wollten. Doch kurz danach starb der Ehemann.
Wieviel Geld und Zeit spart man wirklich, wenn eine Mediation anstelle eines Gerichtsverfahrens tritt?
Worum ging es? Eine Mediatorin und zugelassene Rechtsanwältin war von einem Ehepaar beauftragt worden, mittels einer Mediation eine einvernehmliche Vereinbarung bezüglich der vermögensrechtlichen Folgen ihrer gescheiterten Ehe zu entwickeln.
Der Rechtsschutzversicherer Advocard hat im Jahr 2016 1,7 Million Streitfälle in Deutschland ausgewertet und aus diesem Ergebnis eine interaktive Karte erstellt.
Der Roman von Petra Morsbach bietet einen beeindruckenden Einblick in die Rechtsprechung und in die Diskussion über Recht und Gerechtigkeit, die ein willkommener Anlass sein könnte, über die Möglichkeiten außergerichtlicher Konfliktbeilegung nachzudenken.
Fake News, Hasskommentare und Shitstorms in den sozialen Netzwerken haben in den letzten Jahren mehr und mehr unsere Debattenkultur vergiftet. Persönlichkeitsrechte werden dabei immer wieder verletzt, die Grenze zwischen freier Meinungsäußerung und strafbaren Handlungen wird in vielen Fällen überschritten.
Mediatoren stehen immer wieder vor der Frage, wie sie sich und ihre Leistung erfolgreich vermarkten können.
Gibt es weniger Konflikte, gehen die Menschen lieber zur Mediation oder sinkt das Vertrauen in die deutsche Gerichtsbarkeit?
Die Rechtsprechung wird als uneinheitlich (57 Prozent), als zu milde (49 Prozent) erlebt. Nur 23 Prozent sind von der Gründlichkeit der Gerichte überzeugt.
Die Ombudsstelle für Investmentfonds veröffentlichte jüngst ihren Jahresbericht für 2016.
Ein Rechtsanwalt gibt seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zurück, da er nur noch als Mediator arbeiten möchte. Er bleibt nach wie vor in der beruflichen Gesellschaft mit einem Rechtsanwalt.
Die Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist seit dem 2. Juni 2017 eine politische Tatsache. Nachdem der Bundestag das umfassende Gesetzespaket, bestehend aus 13 Grundgesetzänderungen und zahlreichen einzelgesetzlichen Regelungen, bereits einen Tag zuvor beschlossen hatte, wurde der von den Regierungschefs des Bundes und der Länder ausgehandelten Reform nun auch im Bundesrat mit den erforderlichen Mehrheiten zugestimmt.