Das Anerkennungsgeflecht in der Mediation erkennen

Der Begriff „Anerkennung“ ist Gegenstand vielfältiger Betrachtungen, sei es aus sprachgeschichtlicher oder aus philosophischer Perspektive, ausgehend von dessen Bedeutung im deutschen Idealismus. Wie aber definieren Mediatoren diesen Begriff? Welche Anerkennungsbeziehungen finden sich in der Mediation, und in welchen Aspekten finden sich Formen von Anerkennung? Die folgenden Gedanken sollen eine erste Annäherung darstellen und das vielschichtige Anerkennungsgeflecht in der Mediation sichtbar machen.

Von: Sosan Azad und Christine Susanne Rabe

Anerkennung von Mediation als Beratungsformat

Die erste Form der Anerkennung im Rahmen von Mediation findet sich bei der Auswahl als Beratungsformat, sei es durch die Konfliktparteien selbst oder durch ein Unternehmen oder einen sonstigen Dritten als Auftraggeber. Anerkennung bedeutet in diesem Zusammenhang das Vertrauen, durch den Berater eine Unterstützung im Umgang mit einer kritischen Situation zu erhalten. Die Mediation steht dabei in nicht unerheblicher Konkurrenz zu anderen etablierten Konfliktlösungsverfahren und weiteren Formaten aus dem Bereich der Alternative Dispute Resolution. Auch wenn die Mediation in den vergangenen Jahren an Bekanntheit hinzugewonnen hat, ist sie noch immer nicht das gängige Verfahren, an das Beratungssuchende zuerst denken. Die Entscheidung für eine Mediation stellt insofern schon selbst eine wichtige Form der Anerkennung dar. Die wachsende Bedeutung als Beratungsformat wird nicht zuletzt dadurch erkennbar, dass Mediation zunehmend Eingang in die Curricula von Studiengängen im Wirtschaftssektor findet, sei es als Wahlfach oder auch in regulären Vorlesungen.

Dabei ist hervorzuheben, dass die Arbeit als Mediator nicht nur ein Beruf ist, sondern hinter dem Format der Mediation auch eine Philosophie steht: Konflikte sollen nicht durch die Macht des Stärkeren oder eine dritte Person entschieden werden. Vielmehr sollen die Konflikte durch die betroffenen Personen einvernehmlich und damit nachhaltig im Sinne eines zukünftigen guten Miteinanders bearbeitet werden. In diesem Aspekt der Nachhaltigkeit liegt der besondere Mehrwert des Formats für Unternehmen und andere Organisationen.

Anerkennung des Mediators als Berater

Eine weitere Form der Anerkennung ist die konkrete Auswahl des Beraters. Der Markt bietet eine Vielzahl unterschiedlich ausgebildeter Mediatoren mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Hierbei kann der Begriff der Anerkennung zunächst rein formal betrachtet werden: Es kommt eine Anerkennung als Mediator oder zertifizierter Mediator auf Basis des Mediationsgesetzes in Betracht, ebenso wie die vielfältigen Anerkennungen durch unterschiedliche Mediationsverbände oder auch den Qualitätsverbund Mediation als Zusammenschluss mehrerer Verbände.

Daneben umfasst der Begriff der Anerkennung aber auch die persönliche Wertschätzung jenseits formaler Abschlüsse. Konfliktparteien und Auftraggeber sprechen der Person, die als Berater tätig wird, das Vertrauen aus, der für die Konfliktsituation passende Begleiter zu sein. Häufig beruht dies auf Empfehlung und einem ersten Kennenlernen, das der Vertrauensbildung dient. Kann der Berater im weiteren Verlauf des Verfahrens dieses Vertrauen durch seine Arbeit bestätigen, entsteht nicht selten die Basis für eine künftige Zusammenarbeit. Nicht zuletzt zeigt sich die Anerkennung des Beraters dann auch in

weiteren Empfehlungen, die die Klienten in ihrem Netzwerk an Dritte aussprechen.

Anerkennung der jeweils anderen Konfliktpartei als gleichwertiger Verhandlungspartner

Im Verhältnis der Konfliktparteien untereinander bestehen ebenfalls verschiedene Formen von Anerkennung, auch wenn dies auf den ersten Blick überraschend erscheinen mag. Anerkennung wird regelmäßig mit Begriffen wie Wertschätzung, Respekt und Bestätigung assoziiert. Befinden sich zwei Personen im Konflikt, könnte man annehmen, dass es in dieser Situation gerade daran fehlt. Das mag in hocheskalierten Konflikten auch der Fall sein. Wer sich aber freiwillig in eine Mediation begibt, will eine Lösung für den Konflikt finden. Damit liegt zumindest eine Anerkennung der jeweils anderen Konfliktpartei als gleichwertiger Verhandlungspartner vor.

Davon abzugrenzen sind die unterschiedlichen Sichtweisen in Bezug auf konkrete Konfliktthemen. Anerkennung der anderen Konfliktpartei setzt nicht voraus, deren Annahmen und Überzeugungen zu bestimmten Themen zu übernehmen. Es geht vielmehr darum, auch unterschiedliche Sichtweisen zuzulassen und deren Existenz im Idealfall zu verstehen. Dabei bedeutet verstehen ausdrücklich nicht, damit einverstanden zu sein. Die Anerkennung der Bedürfnisse der anderen Konfliktpartei ist vielmehr die Brücke hin zu einer möglichen Lösung, die bestenfalls die – möglicherweise auch gegensätzlichen – Bedürfnisse der Beteiligten berücksichtigt. Lässt sich im Einzelfall eine Lösung nicht finden, da die Bedürfnisse zu konträr sind, bedeutet das nicht das Ende der Mediation. Dann folgt aus der Anerkennung der Bedürfnisse eine Änderung der Themenstellung, nämlich wie die beteiligten Konfliktparteien mit der Tatsache umgehen wollen, dass sich das ursprüngliche Thema zwischen ihnen nicht lösen lässt.

Anerkennung umfasst im Verhältnis der Konfliktparteien untereinander aber noch einen dritten zentralen Punkt: Konflikte gehen regelmäßig mit wechselseitigen Verletzungen der Beteiligten einher. Konfliktparteien äußern daher in Mediationen oft das Bedürfnis, dass diese Verletzungen von der anderen Konfliktpartei anerkannt werden. Es besteht die Erwartung, dass die andere Seite sich die Verletzungen und deren Folgen anhört, auch wenn es schwerfällt. Es geht darum, dass der Schmerz gesehen und in diesem Sinne anerkannt wird. Spiegelbildlich erhofft sich in diesem Fall die zuhörende Konfliktpartei, dass sie die Anerkennung dafür bekommt, zuzuhören und sich mit den Aussagen der anderen Partei auseinanderzusetzen. Insbesondere wenn das Zuhören zu der Einsicht führt, einen Fehler begangen zu haben, und in eine Entschuldigung mündet, besteht der Wunsch, dass auch dieser Erkenntnisprozessgesehen und gewürdigt wird.

Anerkennung der Klienten durch den Mediator

Schließlich besteht eine Anerkennungsbeziehung zwischen dem Mediator im Verhältnis zu den Klienten. Diese Anerkennung spiegelt sich insbesondere in der professionellen Haltung des Mediators als Berater gegenüber den Klienten wider. In Mediationsausbildungen wird hierzu nicht selten auf die Grundlagen der klientenzentrierten Psychotherapie nach Carl Rogers verwiesen, der eine wertschätzende Grundhaltung als zentrales Element des Beratungssettings betrachtet. Das beinhaltet auch die Anerkennung, dass die Klienten die Berater an ihrer persönlichen Lebenswelt mit all ihren Problemen und Schwierigkeiten auf emotionaler, persönlicher und gegebenenfalls auch finanzieller Ebene teilhaben lassen und einen Weg der friedlichen Bearbeitung des Konflikts suchen. Anerkennung der Klienten bedeutet in der praktischen Umsetzung, dass urteilsfrei und empathisch der Raum dafür geschaffen wird, dass Bedürfnisse erarbeitet und ausgesprochen werden dürfen. Stößt der Mediator dabei an eigene Grenzen und erkennt, dass er diesen Rahmen nicht (länger) bieten kann, muss er selbst handeln. Anerkennung der Klienten bedeutet dann, dass der Mediator zum Beispiel selbst Supervision in Anspruch nimmt, um sich mit seiner Haltung auseinanderzusetzen oder die Mediation an einen Kollegen abgibt oder zumindest einen Co-Mediator einbindet. Gegebenenfalls sollte auch ein anderes Beratungsformat oder Experten einbezogen werden.

Die Anerkennung der Konfliktparteien zeigt sich aber nicht nur bei der grundsätzlichen Haltung als Mediator oder auf der Ebene der Bedürfnisermittlung. Sie zeigt sich ebenso bei der Lösungsfindung. Elementar für das Beratungsformat der Mediation ist die Tatsache, dass der Mediator keinerlei Entscheidungsbefugnisse hat und auch keine eigenen Lösungsvorschläge in die Mediation einbringt, sondern dass der Fokus auf der Eigenverantwortlichkeit der Parteien liegt. Selbst wenn der Mediator die von den Konfliktparteien gefundene Lösung als abwegig erachtet, gebietet es die Anerkennung der Beteiligten, darauf inhaltlich keinen Einfluss zu nehmen. Eine etwaige rechtliche Kontrolle findet durch den Mediator nicht statt. Er hat nach den Grundsätzen des Mediationsgesetzes lediglich dafür Sorge zu tragen, dass die Konfliktparteien auf die Möglichkeit einer rechtlichen Beratung hingewiesen werden.

Fazit

Wie sich gezeigt hat, findet sich Anerkennung in der Mediation in den unterschiedlichen Anerkennungsbeziehungen auf jeweils mehreren Ebenen. Es lässt sich daher keine einfache Definition finden, mit der der Begriff der Anerkennung in der Mediation zu fassen wäre. Schlagworte, mit denen sich der Terminus füllen lässt, wären Eigenverantwortlichkeit, Wertschätzung, Respekt, Augenhöhe, Achtung und Vertrauen. Die Umsetzung dieser Werte im Mediationsverfahren stellt eine große Herausforderung für alle Beteiligten dar und bedarf ihrerseits der Anerkennung. Ein ähnliches Anerkennungsgeflecht zeigt sich auch in der Mediation verwandten Beratungsformaten wie beispielsweise Supervision und Coaching. Es sollte bei der Auswahl des Beraters daher darauf geachtet werden, dass dieser über eine fundierte Ausbildung und Praxiserfahrung verfügt.

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Der Beitrag erschien in der Ausgabe "Anerkennung". Werfen Sie einen Blick in die Ausgabe.

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