Streitatlas 2017 – wo wird am meisten gestritten?

Der Rechtsschutzversicherer Advocard hat im Jahr 2016 1,7 Million Streitfälle in Deutschland ausgewertet und aus diesem Ergebnis eine interaktive Karte erstellt. Anhand von Farben kann man die Intensität der Streitfälle in den einzelnen Regionen verfolgen. Grün bedeutet Harmonie, dann steigert sich die Streitintensität von Gelb nach Orange bis Rot.

Die Hauptstadt liegt mit an der Spitze
© fotolia | Balloge

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Fast jeder Dritte Berliner streitet einmal pro Jahr vor Gericht. In allen anderen Bundesländern zieht nur jeder vierte Einwohner vor Gericht. Nur Leipzig übertrumpft mit 33,2 Fällen pro 100 Einwohner die Berliner mit 31.2 juristischen Streitfällen. Tendenz überall steigend.

Wer streitet?

Fast zwei Drittel der an juristischen Verfahren Beteiligten sind Männer. Auch beim Straßenverkehr liegen Männer mit 30,6 Prozent vorn, Frauen sind hier zu 22,4 Prozent beteiligt.

Die meisten juristischen Streitfälle werden in der Altersgruppe von 46 bis 55 Jahren angestrengt, mit Tendenz zur Verjüngung.

Um was wird gestritten?

Private Angelegenheiten liegen vorn: 40 Prozent aller Auseinandersetzungen betreffen Familienangelegenheiten wie Scheidung und Trennung danach folgen Erbstreitigkeiten und Mängel bei Urlaubsreisen.

13,4 Prozent gehen ums Arbeitsrecht, vor allem um Themen wie Vergütung, Kündigungen und Arbeitszeugnis.

Auf den Bereich Mieten und Wohnen entfallen insgesamt 11,2 Prozent. Etwa ein Drittel davon dreht sich um die Betriebskosten, eine weiteres Drittel um Nachbarschaftsstreitereien, weitere Themen sind Kündigungen von Wohnungen und Mietmängel.

Bei etwa zwei Drittel aller Fälle geht es um weniger als 2.000 Euro Streitwert und 43,7 Prozent der Streitfälle dauern länger als ein Jahr. Wenn man dann noch mit einbezieht, dass bei einer Gerichtsverhandlung nicht von vornherein immer klar ist, wie das Ergebnis ausfällt, so wären manche Streitfälle besser, schneller und einvernehmlicher mit einer Mediation zu klären, und zwar für alle drei Seiten: Für Kläger und Beklagte, da beide Seiten in einer Mediation ausreichend zu Wort kommen, ihre Interessen darlegen und die Lösung selbst in die Hand nehmen können, und für die Gerichte, die dadurch eine große Entlastung erfahren würden.

Quelle: Advocard: Deutschlands großer Streitatlas 2017

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