Im Juli dieses Jahres wurde zum ersten Mal ein Verbraucherschlichtungsbericht vom Bundesamt für Justiz veröffentlicht. Darin wird eine Auswertung der Tätigkeitsberichte und die Evaluationsberichte der Verbraucherschlichtungsstellen vorgenommen.

Fotolia© | Kzenon
In Folge der Einführung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) am 1. April 2016 wurden in Deutschland bereits 25 Verbraucherschlichtungsstellen anerkannt, eingerichtet oder beauftragt. Damit gelangt Deutschland auf Platz fünf der Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union. Auf Platz eins befindet sich Frankreich, mit fast 70 Verbraucherschlichtungsstellen. Danach folgen das Vereinigte Königreich, Italien und Dänemark.
In Abschnitt 1 Paragraph 1 wird der Anwendungsbereich der alternativen Streitbeilegung in Verbrauchersachen definiert:
Dieses Gesetz gilt für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten durch eine nach diesem Gesetz anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle oder durch eine nach diesem Gesetz eingerichtete behördliche Verbraucherschlichtungsstelle unabhängig von dem angewendeten Konfliktbeilegungsverfahren. Dieses Gesetz gilt auch für Verbraucherschlichtungsstellen, die auf Grund anderer Rechtsvorschriften anerkannt, beauftragt oder eingerichtet wurden, soweit diese anderen Rechtsvorschriften keine abweichende Regelung treffen; von den §§ 2 und 41 darf nicht abgewichen werden (VSBG).
Eines der Ziele des Gesetzes besteht darin, Verbrauchern die Möglichkeit zu bieten, ihre Rechte aus einem Vertrag mit einem Unternehmer in einem außergerichtlichen Verfahren geltend zu machen. Die Streitbeilegungsstellen können dies gewährleisten, da sie gesetzlich vorgegebenen Qualitätsanforderungen genügen und ihre Anerkennung staatlich abgesichert ist.

Fotolia© | pressmaster
Konkret besteht die Aufgabe einer Streitbeilegungsstelle darin, zwischen Verbraucher und Unternehmen zu vermitteln, um eine gütliche und außergerichtliche Lösung zu erreichen. Es sollen also wirtschaftliche Streitigkeiten interessensgerecht ausgeglichen werden.
Von den 25 Streitbeilegungsstellen, die es in Deutschland bereits gibt, sind sechs Stellen bei einer Behörde angesiedelt und die übrigen 19 Stellen haben privatrechtliche Träger. Allein im Jahr 2016 sind in Deutschland 61.694 Schlichtungseinträge eingegangen und im Jahr darauf 68.538.
Aus dem Verbraucherschlichtungsbericht geht hervor, dass zu erwarten ist, dass der Bedarf an Schlichtungsstellen steigen wird. Insbesondere ist eine Zunahme branchenspezifischer Schlichtungsstellen zu erwarten, die Verbraucher und Unternehmen adäquat beraten können.
Seit dem Inkrafttreten des VSBGs ist das Bundesamt für Justiz, in seiner Rolle als zentrale Anlaufstelle, dazu verpflichtet alle vier Jahre einen Evaluationsbericht zu veröffentlichen. Es bleibt also bis 2022 abzuwarten, ob die Nachfrage nach Schlichtungsverfahren noch weiter angestiegen ist. Die rechtliche Grundlage trägt dazu bei, dass sich eine Kultur des schnellen und effektiven außergerichtlichen Rechtsschutzes dauerhaft etablieren kann.
Über folgenden Link gelangen Sie zum Verbraucherschlichtungsbericht 2018: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/Verbraucherschlichtungsbericht%20_2018.pdf?__blob=publicationFile&v=1.
Besuchen Sie auch die Webseite der Leipziger Außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle für Verbraucher und Unternehmer e. V.: https://www.streitbeilegungsstelle.org/.