Gesetz zur Alternativen Streitbeilegung passiert den Bundestag

Geschrieben von Jonathan Barth
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten angenommen.
Dieses Gesetz sieht vor, dass Streitigkeiten von Unternehmern und Verbrauchern außergerichtlich geschlichtet werden können. Grundvorraussetzung dafür ist, dass es sich bei dem Schlichter um einen Volljuristen handelt. Dadurch soll es den streitenden Parteien ermöglicht werden eine kostengünstige Lösung Ihres Konflikts durch einen schnellen Schlichtungsvorschlag zu erreichen.

Mit dem neuen Gesetz wird es bald möglich sein, Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern außergerichtlich von Volljuristen schlichten zu lassen. Die neuen Verbraucherschlichtungsstellen werden ein faires und unabhängiges Verfahren bieten. Die dortigen Streitmittler sind Experten im Verbraucherschutz und können den Parteien kostengünstig und zügig einen Schlichtungsvorschlag unterbreiten.

Hierdurch soll zum einen Abhilfe für Verbraucher geschafft werden, die insbesondere über den Onlinehandel bestellt haben und keine persönliche Beziehung mit dem Händler pflegen, bzw. aufbauen können, jedoch trotzdem ohne ein Gerichtsverfahren einen entstandenen Konflikt lösen wollen (z.B. fehlerhafte Ware gesendet, falsche Mengen, Bruchschäden beim Transport, etc.). Solche Streitigkeiten lassen sich derzeit nur unwirtschaftlich über Gerichte regulieren, da der Aufwand oft in einem krassen Missverhältnis zum erwarteten Ertrag steht. So würde ein wirtschaftlich vertretbarer Weg eröffnet, Streitigkeiten aus dem Onlinehändel schnell und ressourcensparend zu lösen.

Auf der anderen Seite sollte das Gesetz, so die Schlichtungsstellen rege in Anspruch genommen werden, die deutschen Gerichte entlasten, die durch das Gesetz weniger Verfahren zu entscheiden hätten.

Offen ist jedoch, in welchem Maße künftig die Schlichtungsstellen in Anspruch genommen werden und was dies wiederum für die Gerichte bedeutet, denn der Schlichtungsvorschlag ist für die Streitparteien nicht bindend, wodurch der Gang vor Gericht weiterhin offen steht.

Interessant wird zudem sein, wie die deutschen Rechtsanwälte ihre Rechtsberatungsleistungen künftig positionieren werden und wie auch die bereits zu Mediatoren ausgebildeten Anwälte auf die neue Gesetzgebung reagieren werden, so das Gesetz in dieser Form in Kraft tritt.


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