Mediation in der anwaltlichen Praxis: Grundsätzlich gerne, aber nicht hier?

Die vier häufigsten Einwände streitender Parteien gegen eine Mediation

Mediation ist in Mode. Sie hat in den vergangenen Jahren durch den Gesetzgeber eine erhebliche Aufwertung erfahren. Zunächst die europäische Mediationsrichtlinie 2008 und daran anknüpfend dann das deutsche Mediationsgesetz aus dem Jahr 2012 haben einen Rechtsrahmen für den Einsatz eines neutralen Vermittlers im Rechtsstreit geschaffen. Die Zahl der Mediationsfälle nimmt stetig zu, allerdings ist das Wachstum der Fallzahlen deutlich geringer, als die mediale Aufmerksamkeit vermuten ließe.

Eine Schlüsselrolle für den Einsatz von Mediationsverfahren kommt der Anwaltschaft zu. Denn Rechtsanwälte sind die erste Anlaufstelle für den Umgang mit rechtlichen Konflikten. Entsprechend großen Einfluss haben sie darauf, welche Verfahren bei der Lösung dieser Konflikte zum Einsatz kommen. Häufig liegt ein bedürfnisorientiertes Verfahren wie die Mediation im Interesse beider Parteien. Dennoch zeigt die anwaltliche Erfahrung, dass der Vorschlag einer Mediation häufig auf erhebliche Skepsis stößt. Grund genug für einen Blick auf die vier häufigsten Einwände gegen den Einsatz des Mediationsverfahrens – und auf gute Argumente, um Bedenken gegenüber der Mediation auszuräumen.

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