Schnelle Hilfe bei Streitigkeiten durch Schiedsleute

Schiedsleute versuchen zu schlichten, bevor ein Fall vor Gericht ausgetragen wird – beim Nachbarschaftszwist ebenso wie bei kleinen Straftatdelikten.

Streitigkeiten gibt es immer wieder, nicht alle Konflikte müssen aber vor Gericht oder mit Hilfe von Anwälten ausgetragen werden. Hat ein Arbeitskollege einen anderen beleidigt, der eifersüchtige Ex unerlaubt die Wohnung seiner Verflossenen betreten oder ein Streithahn die Fahrradreifen des Nachbarn zerstochen, ist das zunächst einmal ein Fall für den Schiedsmann oder die Schiedsfrau.

„Bei bestimmten Privatklagedelikten wie Beleidigung, Bedrohung, leichter Körperverletzung oder Sachbeschädigung muss zunächst ein Schlichtungsversuch im zuständigen Schiedsamt unternommen werden, bevor es zu einer Gerichtsverhandlung kommt“, erklärt Hartmut Kirschner, Schiedsmann im Bezirk 3 und Vorsitzender des Bundes Deutscher Schiedsleute im Landgerichtsbezirk Duisburg. Diese Regelung solle die Gerichte entlasten, sie führe schnell und unbürokratisch zu einer Beilegung des Streits – in Mülheim in etwa 65 bis 70 % der Fälle.

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