Verbraucherstreitbeilegungsgesetz bringt ein neues System außergerichtlicher Konfliktbehandlung

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat im November 2014 den Referentenentwurf für ein neues Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) vorgelegt. Mit diesem Gesetz will die Bundesregierung noch in der laufenden Legislaturperiode die EU-Richtlinie 2013/11/EU über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (AS-Richtlinie) umsetzen.

Impuls durch die AS-Richtlinie der Europäischen Union

Mit der AS-Richtlinie verlangt die Europäische Union von ihren Mitgliedstaaten, für vertragliche Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern künftig ein System außergerichtlicher Streitbeilegung zu gewährleisten. Noch vor wenigen Jahren lag der Schwerpunkt der europäischen Verfahrensrechtspolitik eher auf der Stärkung des gerichtlichen Rechtsschutzes. Allerdings fehlt es der EU an einer Kompetenz für umfassende zivilprozessuale Reformen; die unionseigenen Verfahren beschränkten sich daher auf grenzüberschreitende Konflikte und wurden faktisch kaum genutzt. Vor diesem Hintergrund setzt die EU nun verstärkt auf außergerichtliche Streitbeilegung. Unter Berufung auf ihre Binnenmarktkompetenz strebt sie mit der AS-Richtlinie eine Alternative zur Ziviljustiz an, die einfacher, schneller und kostengünstiger sein soll. Verbraucher, die bislang vor der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche zurückscheuten, sollen demnächst kostenlos außergerichtliche Streitbeilegungsstellen anrufen können und so zu ihrem Recht kommen. Das wiederum soll das Vertrauen der Verbraucher in eine pflichtgemäße Vertragsabwicklung stärken und den Konsum im Binnenmarkt ankurbeln.

Praxis der Verbraucherstreitbeilegung in Deutschland

Die Richtlinie trifft Deutschland nicht unvorbereitet. Schon seit Jahren gibt es hierzulande eine Vielzahl von Institutionen, die Beschwerden von Verbrauchern entgegennehmen und versuchen, den Beteiligten eine außergerichtliche Lösung zu vermitteln. Dazu gehören etwa die Schiedsstellen des Kfz-Gewerbes, die Schlichtungsstelle Energie oder auch der Versicherungsombudsmann. Diese Einrichtungen verfügen je nach Tätigkeitsumfang teilweise über eine gerichtsähnliche Struktur, bemühen sich aber um einen weitestmöglich von Formalien entlasteten Prozess.

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