Patienten, die unzufrieden mit Ihrer Behandlung im Krankenhaus sind, gehen immer häufiger vor Gericht. Im Jahr 2017 verzeichnete der Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) 10.036 Vorwürfe, von denen sich 22,6 Prozent nachweislich als Behandlungsfehler mit Schaden herausstellten.
In gerichtlichen Auseinandersetzungen sind die Fronten meist verhärtet und emotional aufgeladen. Von Patienten werden sie als undurchsichtig erlebt. Viele Mediziner befürchten, vor Gericht falsch beurteilt zu werden. Doch geht es den Betroffenen nicht immer um Schadenersatzansprüche.
Viele Patienten fühlen sich unzureichend informiert oder sie wünschen sich schlichtweg eine Entschuldigung.
In einer Mediation geht es um die Klärung des Sachverhalts. Eine Mediation berücksichtigt das Machtgefälle bzw. die Abhängigkeit zwischen Arzt und Patient. Es geht um Anerkennung von Gefühlen und Bedürfnissen und die Suche nach einvernehmlichen Lösungen. Auch die Kosten und die Zeitdauer sind in einer Mediation transparenter als in juristischen Verfahren und somit für alle Seiten kalkulier- und abwägbar.
Ein Mediationsfall im Krankenhaus
„Ein 85-jähriger Patient hatte infolge einer Operation am Oberschenkel eine Pneumonie entwickelt, in deren Verlauf er fünf Tage durch eine Maskenbeatmung auf der Intensivstation behandelt wurde. Die Komplikation blieb ohne Folge und der Patient konnte weitgehend beschwerdefrei in die ambulante Reha-Behandlung entlassen werden.“ Der Rechtsanwalt des Patienten gab an, die Behandlung sei unsachgemäß und fehlerhaft gewesen und führte zu einer lebensbedrohlichen Erkrankung. Das Ehepaar wäre vor der OP ungenügend über mögliche Komplikationen aufgeklärt worden, die Ehefrau hätte an Schlaflosigkeit gelitten. Die Forderung: ein Schmerzensgeld in Höhe von 10 000 Euro.
Die Klinik stritt mangelnde Aufklärung ab und konnte das präoperative Protokoll vorlegen. Auf die Schlaflosigkeit der Frau ging sie nicht ein und lehnte die Schmerzensgeldforderung ab. Eine Mediation wurde vorgeschlagen und von beiden Seiten akzeptiert, das juristische Verfahren dafür unterbrochen.
Es ging um Verständnis und Entschuldigung
Während der Mediation stellte sich heraus, dass es dem Ehemann vor allem um den Stress der Ehefrau ging, der durch die Lungenentzündung und anschließende Intensivbehandlung verursacht wurde. Die Eheleute wünschten sich in erster Linie Verständnis und eine Entschuldigung für die als mangelhaft empfundene Aufklärung. Erst diese Schilderung machte dem Chefarzt und dem Oberarzt klar, was das tatsächliche Anliegen war und beide zeigten daraufhin ihre Betroffenheit und sie entschuldigten sich bei der Ehefrau. Auch zur Aufklärung vor der Operation entschuldigten sie sich ernsthaft. Sie griffen das Thema Aufklärung auf und schlugen vor, das vorhandene Aufklärungsprotokoll zu überarbeiten. Die Leitung der Arbeitsgruppe stellten sie dem Ehepaar anheim.
So wurde der Konflikt innerhalb zweier Sitzungen abgehandelt. Auch die Gesamtkosten der Mediation wurden in diesem Fall von der Klinik übernommen.
Quelle:
Konfliktlösung: Mediation im Krankenhaus. Dtsch Arztebl 2018; 115(45): A-2084 / B-1730 / C-1708 von Neander, Klaus-Dieter
https://www.aerzteblatt.de/treffer?mode=s&wo=17&typ=16&aid=202435&s=mediation