Eine Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Mediation im Deutschen Anwaltverein (DAV) zeigt: Erfolgreiche Mediationsspezialisten unter den Anwälten einerseits, zu wenig Verankerung in der Breite der Anwaltschaft anderseits.
Vor zwei Jahren trat das Mediationsgesetz in Kraft. Ziel war es, Anreize für eine einverständliche Streitbeilegung zu schaffen und die Gerichte zu entlasten. In einer Trendumfrage unter ihren Mitgliedern hat die Arbeitsgemeinschaft Mediation im Deutschen Anwaltverein aktuelle Zahlen zur Anwendung des alternativen Streitschichtungsverfahrens vorgelegt.
Demnach erzielen 20 Prozent der befragten Rechtsanwälte bereits über 30 Prozent ihres Umsatzes mit Mediationen. Für mehr als die Hälfte dieser Gruppe sorgen Mediationen mittlerweile sogar für den Hauptumsatz ihrer Kanzlei.
Diesen Spezialisten stehen aber 80 Prozent der befragten Anwaltsmediatoren gegenüber, die keine Steigerung ihrer Mediationstätigkeit im Vergleich zum Vorjahr ausmachen können. In den allermeisten Fällen würden die Streitigkeiten wie gehabt vor Gericht ausgetragen.
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