Beschwerdeanzahl bei Ombudsstelle für Investmentfonds rückläufig

Die Ombudsstelle für Investmentfonds veröffentlichte jüngst ihren Jahresbericht für 2016.

Die Finanzmärkte waren in jenem Jahr von verschiedensten einschneidenden Einflussfaktoren geprägt, wie z.B. die US-Präsidentschaftswahl, dem Brexit und dem italienischen Verfassungsreferendum. Damit mussten auch die Anleger umgehen und starke Nerven beweisen.

Die Fallzahlen der Ombudstelle für Investmentfonds bewegten sich trotz des “aufregenden” Finanzmarktes erstaunlicherweise leicht rückgängig von 91 auf 80 eingegangene Verfahren. Demgegenüber steht ein beachtlicher Mitgliederanstieg. Acht zusätzliche Unternehmen sind nunmehr Mitglied der Ombudsstelle, bei einer Gesamtanzahl von 61.

Ein Schlichtungs- bzw. Streitbeilegungsverfahren bei der Ombudsstelle für Investmentfonds ist für Verbraucher kostenfrei. Die Finanzierung erfolgt durch die Mitgliedsunternehmen. Das Tätigwerden der Stelle erfolgt auf Betreiben des Verbrauchers. Dieser kann das Ergebnis der Schlichtung annehmen oder ausschlagen. Das betroffene Unternehmen hingegen, verpflichtet sich den Schlichterspruch anzunehmen. Seit Februar 2017 ist die Ombudsstelle auch offiziell anerkannt als Verbraucherschlichtungsstelle vom Bundesamt für Justiz, die nun als Aufsichtbehörde fungiert. Für das Tätigwerden der Stelle ist die Finanzschlichtungsstellenverordnung die rechtliche Grundlage, welche als lex specialis zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz fungiert.

Auffällig ist, dass 50% der Verfahren, die in die Zuständigkeit der Ombudsstelle gefallen sind in einem Schlichtungsverfahren münden. Kommt es soweit, scheinen die Verbraucherinteressen nahezu vollständig in den Hintergrund zu rücken, denn in den Jahren 2014-2016 wurden jährlich lediglich in zwei Schlichtungsverfahren Schlichtungsvorschläge zu Gunsten des Verbrauchers gemacht. Wohingegen der überwiegende Anteil zu Gunsten der Gesellschaft Lösungsvorschläge unterbreitet wurden.

Zu erwähnen ist jedoch auch, dass im sogenannten Vorprüfungsverfahren die Angelegenheiten in 14 Fällen zu Gunsten des Verbrauchers erledigt worden sind.

Man kann bei den vorliegenden Zahlen jedoch durchaus Kritik an den Ombudsstellenverfahren anbringen, da es als relativ unwahrscheinlich angesehen werden kann, dass die Verbraucherbeschwerden nach Eintritt in ein Schlichtungsverfahren zu Gunsten der Verbraucher beschieden werden. Gleichwohl lässt sich durch die reine Analyse der Fallzahlen kein individuelles Urteil über die Einzelfälle fällen.
Quelle: Jahresbericht 2016 der Ombudstelle für Investmentfonds

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Ich habe die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen.