Freiwilligkeit ist essenziell für Mediation, nicht nur aus ethischen Gründen oder im Vergleich zur juristischen Auseinandersetzung, sondern auch aus Gründen der Nachhaltigkeit. Nicht umsonst wird sie in der Literatur so gut wie immer als grundlegend für das Verfahren angesehen. Wie kann man diese Freiwilligkeit im Mediationsprozess gewährleisten? Und inwiefern steht sie mit der individuellen Freiheit in einem Zusammenhang?