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Die Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung haben sich in den vergangenen Jahren zunehmend professionalisiert und kommen in unterschiedlichen Bereichen vermehrt zum Einsatz – beispielsweise bei Familienangelegenheiten oder innerhalb von Unternehmen, die interne Konflikte mediativ gelöst haben wollen. Das alternative Konfliktbearbeitungsmethoden an Wichtigkeit gewonnen haben, zeigen wissenschaftliche Studien, die sich in letzter Zeit intensiv mit der Thematik der Alternative Dispute Resolution (ADR) beschäftigen. Eine der aktuellsten Erkenntnisse besteht u.a. darin, dass die ADR-Verfahren in Deutschland je nach Branche unterschiedlich stark Anwendung finden. Im Bauwesen beispielsweise – wo das Auftreten von Konflikten sehr häufig der Fall ist – werden Streitigkeiten i.d.R. ausschließlich über Rechtsverfahren bearbeitet. So wurden um Jahr 2014 ca. 70.000 Baukonflikte im Rahmen von Gerichtsverfahren bearbeitet und nur 1.750 Fällen wurden mit ADR-Verfahren gelöst.
Mediatoren können den Integrationsturbo ankurbeln, meint Dr. Stefan Grüll. Wie genau? Indem sie dabei behilflich sind, Schülern die an deutschen Schulen unterrichtet werden, Kulturtechniken zu vermitteln. Simplifizierer seien gewarnt. Vor Illusionisten wird gewarnt. Demagogisiernde Empörung wäre schändlich und relativierende Beruhigung mit in Integrationsdebatten überstrapaziertem Einzelfallplacebo nicht weniger schädlich. Denn hinter den Zahlen, die dieser Tage in der Berliner Lokalpresse für Aufsehen sorgten, stehen Kinder mit ihren Träumen, Wünschen, Hoffnungen, vor allem aber auch mit ihrem höchstpersönlichen Recht auf Teilhabe an den Möglichkeiten, die unsere Gesellschaft jedem und jeder anzubieten hat, der/die in Deutschland zuhause ist; dauerhaft oder auf Zeit. Chancengleichheit am Start ist originäres Kinderrecht, dessen institutionalisierte Verletzung eine Schande für die politische Klasse gleich welcher Parteizugehörigkeit ist.
Viele Eheleute einigen sich darauf, ein „Berliner Testament“ zu erstellen, um sich gegenseitig als Erben einzusetzen. Kommt es dann zu einer Scheidung, geht es um die Frage, ob das Testament weiter gilt oder nicht. Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hatte diesen Fall zu entscheiden. Der aktuelle Fall: Ein Ehepaar hatte im Jahr 2012 ein Berliner Testament verfasst. Nach nur einem Jahr kam es zur Trennung. Der Gatte setzte in einem neuen Testament die gemeinsame Adoptivtochter als Alleinerbin ein und die Ehefrau sollte leer ausgehen. Einige Zeit später reichte die Ehefrau die Scheidung ein und der Ehemann stimmte dieser vor Gericht zu. Doch beide wollten vorerst das Scheidungsverfahren aussetzen und in einer Mediation klären, ob sie die Ehe eventuell doch wieder fortsetzen wollten. Doch kurz danach starb der Ehemann.
Patienten, die unzufrieden mit Ihrer Behandlung im Krankenhaus sind, gehen immer häufiger vor Gericht. Im Jahr 2017 verzeichnete der Medizinischen Dienst der Kran­ken­ver­siche­rung (MDK) 10.036 Vorwürfe, von denen sich 22,6 Prozent nachweislich als Behandlungsfehler mit Schaden herausstellten. In gerichtlichen Auseinandersetzungen sind die Fronten meist verhärtet und emotional aufgeladen. Von Patienten werden sie als undurchsichtig erlebt. Viele Mediziner befürchten, vor Gericht falsch beurteilt zu werden. Doch geht es den Betroffenen nicht immer um Schadenersatzansprüche.
Die Wiener Trainerausbilderin Sabine Prohaska erhält für das für die Volksbank Akademie Wien entwickelte Trainingskonzept den renommierten „Europäischen Preis für Training, Beratung und Coaching 2018/2019″ – den BDVT-Trainingspreis. Seit 1992 vergibt der Berufsverband für Training, Beratung und Coaching (BDVT) jährlich den „Europäischen Preis für Training, Beratung und Coaching“. Er prämiert damit innovative und qualitativ herausragende Personalentwicklungskonzepte. In diesem Jahr wurde dieser renommierte Preis in Gold der Wiener Managementberaterin sowie Trainer- und Coach-Ausbilderin Sabine Prohaska verliehen für das Konzept einer „Blended Learning Trainer-Ausbildung für bankinterne Mitarbeiter“, das die Inhaberin des Beratungsunternehmens seminar consult prohaska für die Volksbank Akademie Wien entwickelt und realisiert hat.
Ein Buch über aktuelles Faktenwissen zeigt uns auf, dass die Welt besser wird – nicht überall gleich viel, aber Schritt für Schritt. Der leider schon 2017 verstorbene Hans Rosling war Professor für internationale Gesundheit und hat unter anderem die „Gapminder-Stiftung zur verständlichen Aufbereitung von Statistiken“ gegründet. In seinem Buch: „Factfulness. Wie wir lernen, die Welt so zu sehen, wie sie wirklich ist“ geht es um das Phänomen, dass sehr viele Menschen dazu neigen, Fakten fehlzuinterpretieren, selbst wenn sie sie schwarz auf weiß vor sich liegen haben. Dazu nutze er offiziellen Daten von Weltbank, Weltgesundheitsorganisation und stellte eigene Recherchen an. Auch für Mediatoren dürfte das Buch interessant sein, denn Aufgeregtheit und „individuelle“ alternative Fakten begegnen uns auch in Mediationen, vor allem wenn es um hocheskalierte Emotionen geht. Gut, wenn wir ein wenig mehr über die Wirkung unserer Instinkte zu erfahren. Zum Beispiel unsere Neigung, das Schlechte aufmerksamer Wahrzunehmen als das Gute. Den Instinkt der Negativität.
In Bayern ist die Schlacht geschlagen. In Hessen läuft der Countdown. Für EMNID, Infratest dimap, die Forschungsgruppe Wahlen, FORSA und alle anderen Institute, die die mal mehr und mal weniger treffsichere Vorhersage des Wählerverhaltens zu einem überaus lukrativen Ereignis mit gewinnmaximierendem Spannungsbogen eines mehrwöchigen Umfragemarathons aufgepimpt haben, ist der politische Herbst 2018 die konjunkturelle Verlängerung des Jahrhundertsommers. Ob Projektion (sog. Sonntagsfrage) oder 18-Uhr-Prognose: Ihr Produkt ist die Illusion demoskopischer Unfehlbarkeit und voyeuristische Neugierde speist die Auftragsbücher der von Parteien und Medien inflationäre angeheuerten Dienstleister.
Im Juli dieses Jahres wurde zum ersten Mal ein Verbraucherschlichtungsbericht vom Bundesamt für Justiz veröffentlicht. Darin wird eine Auswertung der Tätigkeitsberichte und die Evaluationsberichte der Verbraucherschlichtungsstellen vorgenommen. In Folge der Einführung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) am 1. April 2016 wurden in Deutschland bereits 25 Verbraucherschlichtungsstellen anerkannt, eingerichtet oder beauftragt. Damit gelangt Deutschland auf Platz fünf der Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union. Auf Platz eins befindet sich Frankreich, mit fast 70 Verbraucherschlichtungsstellen. Danach folgen das Vereinigte Königreich, Italien und Dänemark.
Mediatorin Sosan Azad über die Kunst des Zuhörens und die Streitkultur in Deutschland
Was uns der gute alte Goethe hier als Bürgerpflicht mit auf den Weg gibt, funktioniert womöglich in der Nachbarschaft, aber sicherlich nicht in der Welt der eigenen Gedanken
Giuseppe Conte, der designierte Ministerpräsident in Italien lehrte bisher Jura an der Uni Florenz, zudem gilt er als anerkannter Schlichter und Mediator. Politisch ist er unerfahren und gehört keiner Partei an.
In deutschen Medien kaum erwähnt, finden seit Monaten Massenproteste in Nicaragua gegen die sandinistische Regierung mit Daniel Ortega an deren Spitze statt.
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